Kfz-Kaskoversicherung
Kfz-Insassenversicherung
Kfz-Haftpflichtversicherung
Kfz-Rechtsschutzversicherung



»Zurück

Kfz-Vollkaskoversicherung

Bei einer Vollkasko sind alle Schäden mitversichert, die Sie bei der Teilkasko auch gedeckt haben.
Weiterhin umfasst die Vollkasko-Versicherung eine Deckung für Unfallschäden am
Fahrzeug und mutwillige Handlungen von aussenstehenden Personen.

Bei der Beitragsberechnung findet der Schadenfreiheitsrabatt im Gegensatz zu der Teilkasko-Versicherung jedoch Anrechnung.
Ebenso wie bei der Teilkasko können Sie bei der Vollkasko-Versicherung eine Selbstbeteiligung wählen, von welcher auch die Prämie abhängt. Die Selbstbeteiligung ist im Normalfall 150 €, 300 €, 500 € bzw. 1.000 €. Natürlich ist auch eine
Vollkasko-Versicherung ohne Selbstbeteiligung möglich.
Die Selbstbeteiligung kann durch eine Versicherungsgesellschaft auch anders definiert werden.

Kfz- Kaskoversicherung:

Kaskoversicherungen decken Schäden, die am eigenen Fahrzeug durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust entstehen. Grundsätzlich gibt es zwei Arten der Kaskoversicherung: die Elementarkaskoversicherung und die Kollisionskaskoversicherung.

Elementarkasko (Teilkasko)

Die Elementarkasko deckt Schäden, auf die man selbst keinen Einfluss hat, wie z.B. Schäden aus Diebstahl, Raub, Brand, Explosion, Naturereignissen oder Zusammenstoß mit Haarwild nicht aber Federwild.

Eine Teilkasko deckt Schäden ab, die durch Beschädigung, Zerstörung und auch den Verlust des Kraftfahrzeugs entstehen. Ebenso gilt dies für Teile, die im Kraftfahrzeug verwahrt bzw. dort unter Verschluss gehalten worden sind.
Dabei gilt dies z.B. nicht für Handys oder Laptops - diese gehören laut Meinung der Versicherungsgesellschaften prinzipiell nicht unbeaufsichtig in ein Kraftfahrzeug. Nähere Informationen über die prämienfrei mitversicherten Teile können wir Ihnen gerne auf Anfrage mitteilen.

Ein Schadenfreiheitsrabatt wird bei der Teilkasko nicht eingerechnet. Die Zusatzprämie richtet sich nach der Selbstbeteiligung.
Diese kann 150 €, 300 €, 500 € oder 0 € - also ohne Selbstbeteiligung - betragen.
Im Schadensfall müssen Sie die Selbstbeteiligung, wie der Name schon sagt, selbst übernehmen. Beispiel: Ihr Autoradio wird entwendet. Das Radio kostet 200 €. Bei einer Selbstbeteiligung von 150 € müssen Sie diesen Betrag selbst übernehmen, die Versicherung würde dann lediglich 50 € regulieren.

Kollisionskasko (Vollkasko)

Die Kollisionskasko deckt alles, was die Elementarkasko deckt und darüber hinaus auch Schäden am eigenen Auto, die durch selbstverschuldeten Unfall entstehen. Ersetzt werden im Rahmen der Kaskoversicherung sowohl Teil- als auch Totalschäden.

Kündigung der Kaskoversicherung [25 KB]

Ist der Vertrag für eine Dauer von mehr als drei Jahren abgeschlossen, können Sie den Vertrag zum Ende des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Bei kürzer abgeschlossenen Verträgen erlischt der Vertrag mit Vertragsablauf.
Wichtig:
- Die meisten Kaskoverträge sehen Selbstbehalte vor. Die Höhe der Selbstbehalte ist Vereinbarungssache.
- Park – und Vandalismusschäden müssen ebenso wie Sonderausstattungen oder Sonderzubehör extra versichert werden.
- Achten Sie auf Haftungssausschlüsse, wie z.B. für Fahren ohne Führerschein, Alkoholisierung, oder für Schäden, die Sie selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen z.B., wenn Ihr nicht versperrter PKW gestohlen wird.

» "Information KFZ Zulassung "

» "Mobile Zulassungsstelle"



Kfz-Insassenversicherung

Gerade bei Fahrgemeinschaften und Ähnlichem sollte man sich Gedanken über eine Insassenunfallversicherung machen. Die Versicherung wird als Summenversicherung abgeschlossen, sodass die vertraglich vereinbarten Leistungen im Schadensfall unabhängig von der Schuldensfrage erbracht werden. Hier ist aber die Voraussetzung, dass der Unfall in Zusammenhang steht mit:
Benutzen, Lenken, Behandeln, Be- und Entladen oder dem Abstellen des Fahrzeuges.
Der Versicherungsschutz gilt für alle berechtigten Insassen des Fahrzeuges.
Der Versicherungsschutz kann Invalidität, Tod, Tagegeld und Krankenhaustagegeld umfassen.

Bei der Insassenversicherung unterscheidet man zwei Systeme: Pauschal- oder Platzsystem.
Im Schadensfall wird bei dem Pauschalsystem die Versicherungssumme anhand der berechtigten Insassen zum Unfallzeitpunkt festgelegt.

Beim Platzsystem wird jeder Platz des Kraftfahrzeuges einzeln mit einer vereinbarten Versicherungssumme ausgestattet. Die Besonderheit hierbei ist, dass der Fahrerplatz zum Beispiel ausgeschlossen oder aber auch alleinig versichert werden kann.
Was ist versichert?

Alle Unfälle, die sich im Zusammenhang mit der Benützung des KFZ/Zweirad ereignen. Die Versicherung umfaßt Todesfall und Invalidität.

Wer ist versichert?

Der Lenker und alle Insassen.

Wo gilt die Versicherung?

- Europa und außereuropäische Mittelmeeranrainerstaaten

- Kanarische Inseln, Island, Grönland, Spitzbergen, Madeira, Malta, Zypern, Azoren

Wann gilt die Versicherung?

Mit Erhalt der Polizze oder zum vereinbarten Zeitpunkt. Die Prämie muss innerhalb von 14 Tagen ab Versicherungsbeginn eingezahlt werden, sonst erlischt der Versicherungsschutz! Vertragsdauer ist ein Jahr, falls nicht gekündigt wird, verlängert sich die Versicherung automatisch um ein weiteres Jahr.

Die Kündigung ist möglich [25 KB]

Zum Vertragsablauf (Frist: 1 Monat vorher), bei Verkauf des Fahrzeugs, nach einem Schadensfall, wenn die Versicherung einen begründeten Anspruch verweigert.



Kfz-Haftpflichtversicherung

Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist für die Inbetriebnahme eines Autos in Österreich gesetzlich vorgeschrieben. Die Versicherungsbestätigung ist Voraussetzung für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges. Die Versicherung dient der Deckung von Schadenersatzverpflichtungen, die aus der Verwendung des versicherten Fahrzeuges entstehen und hat den Sinn gerechtfertigte Ansprüche des Unfallgegners oder ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren.

Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz beginnt mit der Ausstellung der Versicherungspolizze. Der Umfang der Versicherungsleistung ist durch die Versicherungssumme begrenzt. Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 3 Millionen Euro. Mit Erhalt der Polizze beginnt die Prämienzahlungspflicht. Wird die Erstprämie nicht bezahlt, ist die Versicherung leistungsfrei und kann auch vom Vertrag zurücktreten. Geraten Sie mit den Folgeprämien in Verzug, muss die Versicherung Sie zuerst schriftlich mahnen und eine Zahlungsfrist von zwei Wochen setzen. Bezahlen Sie innerhalb der zwei Wochen nicht, ist die Versicherung leistungsfrei.

Bonus-Malus-System

Dieses ist zwar nicht mehr zwingend vorgeschrieben, wird aber nach wie vor vereinbart. Nach dem Bonus-Malus-System bestimmt sich die Höhe der Prämie nach dem Verlauf der Schadenereignisse. Es enthält 18 Stufen und beginnt mit der Grundstufe 9. Allerdings kann mit dem Versicherer auch eine günstigere Grundstufe verhandelt werden. Fährt man im Beobachtungszeitraum (1.Oktober bis 30. September des Folgejahres) schadenfrei, verbessert sich die Einstufung um eine Prämienstufe. Ein Schadenfall führt zu einer Rückversetzung um drei Prämienstufen. Wichtig: Wollen sie ihre aktuelle Bonusstufe behalten, können sie den Schaden selbst bezahlen. Ob dies allerdings sinnvoll ist, hängt von der Höhe der Schadenssumme ab.



Fahrzeugwechsel

Bei Verkauf des Fahrzeuges geht die Versicherung auf den neuen Erwerber über, der sie innerhalb eines Monats ab Kauf kündigen kann. Wird das Fahrzeug verschrottet, endet der Versicherungsvertrag, weil das versicherte Interesse wegfällt. Versicherer und Zulassungsbehörde sind davon zu verständigen.
Wurde ein Bonus-Malus-System vereinbart, geht dieses über, wenn innerhalb eines halben Jahres vor oder innerhalb eines Jahres nach dem Verkauf des bisherigen Fahrzeuges ein Ersatzfahrzeug erworben wird.
Ebenso bei Weitergabe des Fahrzeuges an nahe Angehörige, die im gemeinsamen Haushalt leben oder das bisher genutzte Leasingfahrzeug erwerben, gehen Bonus und Malus an den Erwerber über.

Kündigung des Versicherungsvertrages [43 KB]

Kfz-Versicherungen sind jährlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündbar. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und muss innerhalb der Monatsfrist beim Versicherer eingelangt sein. Wird nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf ein weiteres Jahr.

Unser Tipp: Der Vertrag kann vorzeitig aufgelöst werden, wenn die Versicherung die Prämie einseitig erhöht. Die Kündigung muss binnen eines Monats ab Zugang der Mitteilung und Begründung der Prämienerhöhung ausgesprochen werden.



Kfz-Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung sorgt für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers und trägt die dabei entstehenden Kosten z.B. für Rechtsanwalt, für Gerichte, Zeugen oder Sachverständige.

Im Kfz-Bereich gibt es mehrere Arten von Rechtschutzversicherungen:

Fahrzeugrechtsschutz

Neben dem Versicherungsnehmer als Eigentümer sind auch der Halter, Zulassungsbesitzer, Leasingnehmer, der berechtigte Lenker und die Insassen versichert. Der Versicherungsschutz umfasst den Schadenersatz-, Straf- und Führerscheinrechtsschutz.

Der Schadenersatz-Rechtsschutz deckt die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen eines erlittenen Personen-, Sach- oder Vermögensschadens.
Der Strafrechtsschutz umfasst die Verteidigung in Strafverfahren vor Gerichten oder Verwaltungsbehörden. Der Führerscheinrechtsschutz deckt die Vertretung im Zusammenhang mit einem Führerscheinentzug.

Fahrzeug-Vertragsrechtsschutz

Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die das versicherte Fahrzeug betreffen. Hilfe gibt es z.B. bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Verkauf des Fahrzeuges oder bei Gewährleistungsansprüchen gegenüber Werkstättenunternehmen.

Lenkerrechtsschutz

Diese Versicherung ist nicht an ein bestimmtes Auto, sondern an den jeweiligen Lenker gebunden. Der Deckungsumfang entspricht im wesentlichen dem Fahrzeugrechtsschutz.

Nicht alles ist versichert

Es gibt zahlreiche Risikoausschlüsse in den jeweiligen Versicherungsbedingungen. wie z.B.:
Verkehrsunfall unter Alkohol oder Drogeneinfluss, Streitigkeiten mit dem eigenen Rechtsschutzversicherer oder Unterlassen der Verständigungs- und Hilfeleistungspflicht nach einem Verkehrsunfall.

Kündigung der Rechtsschutzversicherung [25 KB]

Grundsätzlich können Rechtsschutzversicherungen zum Ende des dritten Jahres unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Wurde ein länger als drei Jahre dauernder Vertrag abgeschlossen und ein Dauerrabatt gewährt, kann die Versicherung bei vorzeitiger Auflösung den Ersatz des gewährten Dauerrabatts verlangen.
Bei einem Fahrzeugwechsel (Verkauf oder Anschaffung eines Nachfolgefahrzeuges) können Sie den Vertrag innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt der behördlichen Abmeldung mit sofortiger Wirkung kündigen. Man kann den Vertrag aber auch auf das Folgefahrzeug übergeben.



KFZ -Kaskoversicherung

AGB VersicherungsmaklerAGBKontaktImpressum