Private Unfallversicherung - wozu?

Die private Unfallversicherung soll finanzielle Nachteile, die durch einen Unfall entstehen, ausgleichen. Von Bedeutung ist das vor allem bei Freizeitunfällen, weil die gesetzliche Unfallversicherung nur für die Folgen von Arbeitsunfällen zuständig ist.

Die private Unfallversicherung ersetzt bis zu einem bestimmten Betrag:

-
die Folgen einer dauernden Invalidität
- Unfallkosten (Heil-, Bergungs- und Rückholkosten)
- Todesfall
- Taggeld und Spitalgeld, die durch einen Unfall hervorgerufen wurden

Wer kann sich versichern

Versichern können sich Einzelpersonen, Ehepaare, Familien, Kinder, aber nun auch schon Senioren. Nicht versichert werden Menschen, die vollständig arbeitsunfähig sind oder ein schweres Nervenleiden haben, sowie Geisteskranke.

Beginn des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt nach Übermittlung der Versicherungspolizze, jedoch nicht vor dem in der Polizze angeführten Zeitpunkt, und der Bezahlung der ersten Prämie.
Es kann aber bereits eine vorläufige Deckung vereinbart werden.

Kündigungsfrist Die Kündigungsfrist beträgt bei Konsumentenverträgen, auch wenn die Bedingungen anderes vorsehen, einen Monat.

»Kündigungsschreiben [25 KB]

Die Versicherung kann den Vertrag beenden, wenn

- bei Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht wurden die
- Prämie nicht bezahlt wurde
- oder wenn eine im Versicherungsvertrag vereinbarte Obliegenheit schuldhaft verletzt wurde.
- aber auch, wenn von der Versicherung die vertragliche Leistung erbracht wurde.

Vereinsmitglieder-Unfallversicherung

Der Keine Sorgen Unfallschutz für die Vereinstätigkeit.


Für die verschiedensten Arten von Vereinen wie z.B.:
- Sportvereine
- Musik- und Gesangsvereine
- Schützenvereine
- Tanzvereine
- Geselligkeitsvereine
- usw.
bieten wir Unfallschutz für Vereinsmitglieder im Rahmen ihrer Vereinstätigkeit. Auch Unfälle auf dem Weg zu und von den Vereinsveranstaltungen sind mitversichert.

Die Prämie richtet sich nach dem dem jeweiligen Verein entsprechenden Unfallrisiko



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