Wird eine » Haftpflichtversicherung benötigt?

Für Kinder ist eine private »Haftpflichtversicherung zu empfehlen. Diese deckt Schäden, die Rahmen von Schadenersatzansprüchen von Dritten geltend gemacht werden ab bzw wehrt unberechtigte Schadenersatzforderung ab.
In der Haushaltsversicherung ist eine » Haftpflichtversicherung inkludiert und diese schließt auch das Kind bis zum 25 Lebensjahr ein, wenn es im gleichen Haushalt lebt und kein eigenes Einkommen hat . Sie kann aber auch extra abgeschlossen werden.
Vereinshaftpflichtversicherung



Vereinshaftplichtversicherung

für Vereine im Sinne des Vereinsgesetzes

Was ist versichert:
Gesetzliche Schadenersatzverpflichtungen aus
- den statutengemäßen Vereinsaktivitäten
- der Innehabung von Grundstücken, Gebäuden, Räumlichkeiten, Anlagen, Einrichtungen und Geräten
- der Durchführung von Vereinsveranstaltungen

Wer ist versichert:
- die Vereinsführung
- die Vereinsmitglieder

Wichtiger Hinweis:
Die Aktivitäten und Sachen des Vereines müssen statutengemäßen Zwecken dienen.
Was der Verein nur der Rendite willen besitzt oder betreibt, ist auch dann nicht versichert, wenn die erzielten Einkünfte für die Finanzierung des Vereinszweckes verwendet werden.

Separat zu versichern sind (wegen des besonderen Risikos):
Anlagen wie z.B.
- Zuschauertribünen
- Bob- oder Rodelbahnen
- Sprungschanzen
- Schipisten
- Loipen

sowie:

- Landes-, Bundes- oder internationale Wettbewerbe
- Tiere
- Wasserfahrzeuge



Veranstalterhaftpflichtversicherung

Was ist versichert:
Gesetzliche Schadenersatzverpflichtungen des Versicherungsnehmers als Veranstalter.

Wer ist versichert:
- der Versicherungsnehmer
- die für den Versicherungsnehmer handelnden Personen (ausgenommen Dritte, die aufgrund eines Werkvertrages tätig werden)

Kein Versicherungsschutz besteht insbesondere für:
- die Beschädigung der den Veranstaltern zur Verfügung gestellten oder von ihnen gemieteten bzw. entliehenen Räumlichkeiten, Plätzen, Gärten, Freigeländen und Gegenständen.
- Schäden an ausgestellten Sachen sowie Fluren und Kulturen.
- die Verwendung von Kraftfahrzeugen, Motorbooten, Luftfahrzeugen und -geräten.
- Feuerwerke.



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