Scherben bringen nicht nur Glück, sondern auch Ärger, wenn z.B. ein Fenster durch einen Einbruch zerschlagen wurde.

Individuellen Versicherungsbedarf prüfen
Eine Haushaltsversicherung ist für die Katastrophen im Alltag durchaus ratsam. Aber Vorsicht: Die Versicherung zahlt nur jene Schäden, zu denen sie nach den Versicherungsbedingungen verpflichtet ist.

Was ist eine Haushaltsversicherung?
Eine Haushaltsversicherung besteht generell aus einer Privat-Haftpflicht- und einer Sachversicherung für den Hausrat und zahlt bei gerechtfertigten Schadenersatzansprüchen, die an den Versicherten als Privatperson gestellt werden, sowie bei Feuer-, Sturm-, Leitungswasser-, Einbruch- und Glasbruchschäden. In der Polizze steht genau, was die Sachversicherung abdeckt. Nicht versichert sind z.B. Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, oder Vandalismusschäden.

Wer ist versichert?
Versichert sind, der in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte oder Lebensgefährte und die minderjährigen Kinder. Die Kinder bleiben zumeist bis zum 25. Lebensjahr mitversichert, sofern und solange sie über keinen eigenen Haushalt und kein eigenes regelmäßiges Einkommen verfügen.
Weiters sind auch Personen versichert, die für den Versicherungsnehmer häusliche Arbeiten verrichten (außer es handelt sich dabei um einem Arbeitsunfall im Sinne des Sozialversicherungsgesetzes.

Wie lange gilt eine Haushaltsversicherung?
Eine Haushaltsversicherung ist gewöhnlich für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen, wie lange sie gilt, steht in der Polizze. Generell könne ab dem dritten Jahr mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, wenn der Vertrag nicht schon vorher ausgelaufen sei. Auch bei allen längerjährigen Verträgen, z.B. Zehn-Jahres-Verträge, haben KundInnen eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit.
Welchen Versicherungsschutz beinhaltet die Haushaltsversicherung?
Eine Haushaltsversicherung umfasst grundsätzlich zwei Teilbereiche: 1. eine Sachversicherung für Ihren Hausrat und 2. eine Privat-Haftpflichtversicherung

Im Rahmen der Sachversicherung beinhaltet die Haushaltsversicherung im allgemeinen eine Feuerversicherung, Sturmschadenversicherung, Leitungswasserversicherung, Einbruchdiebstahlversicherung und eine Glasbruchversicherung.

Die Privathaftpflichtversicherung zahlt im Fall gerechtfertigter Schadenersatzansprüche, die an den Versicherten als Privatperson gestellt werden und hilft bei der Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche.

Wann kann ich meine Versicherung kündigen ? [25 KB]

Haushaltsversicherungen sind üblicherweise für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen (siehe Polizze!) und können im Allgemeinen mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des Vertrages gekündigt werden.

Bei allen längerjährigen Verträgen (z.B. Zehnjahresverträge), die nach dem 31. März 1994 geschlossen wurden, haben Sie aber eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit: Diese Verträge können Sie frühestens zum Ablauf des dritten Versicherungsjahres und danach eines jeden weiteres Jahres mit einer Frist von einem Monat kündigen. Sollte Ihnen der Versicherer für die lange Laufzeit einen sogenannten Dauerrabatt gewährt haben, kann er bei einer vorzeitigen Kündigung diesen Rabatt von Ihnen zurückverlangen.

Was bedeuten Neuwert und Zeitwert?

Neuwert bedeutet, dass für das zerstörte oder gestohlene Fernsehgerät ein gleichwertiges Neugerät angeschafft werden kann, egal wie alt das Gerät bereits war. Ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert am Tag des Schadenseintritts.

Viele Versicherungsverträge enthalten aber noch sogenannte Zeitwertklauseln, die eine Einschränkung des Neuwertprinzips darstellen.

Beispiel: „Ist der Zeitwert niedriger als 40 Prozent des Wiederbeschaffungspreises, wird nur der Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadens ersetzt." Im Allgemeinen muss man mit zirka zehn Prozent Wertverlust pro Jahr rechnen. Daraus ergibt sich, dass nach einigen Jahren nur mehr ein Bruchteil der Wiederbeschaffungskosten ersetzt wird.



»Zurück


AGB VersicherungsmaklerAGBKontaktImpressum