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Die Berufsunfähigkeitsversicherung, die für Sie investiert.
Sie haben Wünsche und Ziele? Im Beruf, für die Familie, fürs allgemeine Leben. Fast immer beruhen sie auf der vollen Arbeitsleistung. Ein Schicksalsschlag, der Verlust der Arbeitskraft.... und alle Pläne sind wertlos.
Wer voraus denkt, hat immer auch einen Plan, einen Plan für alle Fälle z.B. die Berufsunfähigkeitsversicherung, die für Sie investiert.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Sie gegen die finanziellen Folgen von Berufsunfähigkeit ab. Seine intelligente Investmentfondskomponente bringt Ihnen zahlreiche Vorteile. Bei erwartungsgemäßem Verlauf der Investition erhalten Sie am Ende der Laufzeit Geld zurück. Vielleicht sogar mehr, als Sie an Prämien einbezahlt haben.
Überschüsse veranlagen wir für Sie in internationalen Investmentfonds. Dabei setzen wir auf hochkarätige Fonds, um Ihre Renditechancen optimal zu nutzen. Der Wertverlauf wird von den Kursentwicklungen der ausgewählten Investmentfonds bestimmt. Er unterliegt kapitalmarktbedingten Schwankungen und kann daher nicht vorhergesagt werden. Detaillierte Informationen zu diesem Thema gibt Ihnen gerne Ihr Berater.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung: Sie sichern Ihre Arbeitskraft und investieren in Ihre Zukunft.
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Die Investment Berufsunfähigkeitsversicherung.
Was tun, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können? Die Versicherer haben es vorbereitet, durchgerechnet und aufgestellt: eine Investment Berufsunfähigkeitsversicherung. Werden Sie berufs- oder erwerbsunfähig oder pflegebedürftig erhalten Sie eine garantierte monatliche Rente.
Investment macht sich bezahlt Das Geniale an einer Berufsunfähikeitsversicherung ist seine Investmentkomponente. Praktisch bedeutet diese für Sie: läuft die Versicherung ab, ohne in Anspruch genommen worden zu sein, erhalten Sie das bis zu diesem Zeitpunkt erworbene Gewinnguthaben, im günstigsten Fall sogar mehr als Sie eingezahlt haben.
Plus Berufsunfähigkeitsversicherungen sehen in der Regel eine sogenannte konkrete und abstrakte Verweisbarkeit vor. Wenn Sie sich für die Plus Variante entscheiden, verzichten Sie auf die abstrakte Verweisbarkeit.
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Darauf können Sie bauen. Die Berufsunfähikeitsversicherung tritt in Kraft, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können.
Sie definieren, wie hoch Ihre Rente sein soll, wir berechnen Ihre monatlichen Prämien. Doch wann sind Sie berufsunfähig?
Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen außerstande sind, Ihren Beruf auszuüben und auch keine andere Tätigkeit, die ihrer Ausbildung und Erfahrung und Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, übernehmen können.
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Normalerweise sieht eine Berufsunfähigkeitsversicherung die konkrete und abstrakte Verweisbarkeit vor.
Manche Versicherer verzichtet auf die abstrakte Verweisbarkeit. Für Sie bedeutet das noch mehr Sicherheit und Klarheit. Sichern Sie Ihre Rente im Falle der Berufsunfähigkeit.
Natürlich bietet Ihnen die Bu Versicherung uneingeschränkt auch alle Vorteile: Die Wahl zwischen zwei Leistungsmodellen Überschussbeteiligung mit freier Wahl ob Sie verzinslich ansparen oder in Fonds investieren. Wahlmöglichkeit für die Verwendung Ihrer Investmentgewinne oder verzinslichen Ansammlung bei Vertragsende oder im Versicherungsfall.
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Weniger ist mehr: Normalerweise sieht eine Berufsunfähigkeitsversicherung die » konkrete und abstrakte Verweisbarkeit vor.
Manche Versicherer verzichtet auf die abstrakte Verweisbarkeit. Für Sie bedeutet das noch mehr Sicherheit und Klarheit. Sichern Sie Ihre Rente im Falle der Berufsunfähigkeit.
Natürlich bietet Ihnen manche Produkte uneingeschränkt auch alle Vorteile einer BU: Die Wahl zwischen zwei Leistungsmodellen Überschussbeteiligung mit freier Wahl ob Sie verzinslich ansparen oder in Fonds investieren. Wahlmöglichkeit für die Verwendung Ihrer Investmentgewinne oder verzinslichen Ansammlung bei Vertragsende oder im Versicherungsfall.
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Abstrakte Verweisbarkeit: Sie können Ihren Beruf nicht mehr ausüben, wären aber aufgrund Ihrer Fähigkeiten für eine andere Tätigkeit geeignet. Bleibt Ihre Lebensstellung dabei gewahrt, kann die Versicherung Sie auf diesen Beruf verweisen und Sie gelten nicht als berufsunfähig. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Verweisungstätigkeit auch tatsächlich ausüben.
Konkrete Verweisbarkeit: Sie können Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben, gelten jedoch auch dann als berufsunfähig, wenn Sie eine andere Tätigkeit zwar ausüben können, aber diese nicht tatsächlich (konkret) ausüben. Nur wenn Sie konkret eine Tätigkeit ausüben, die Ihre Ausbildung und Erfahrung und somit der bisherigen Lebensstellung entspricht, liegt keine Berufsunfähigkeit vor. Mancher Versicherer verzichtet auf die abstrakte Verweisbarkeit. Für Sie bedeutet das noch mehr Sicherheit und Klarheit. Sichern Sie Ihre Rente im Falle der Berufsunfähigkeit.
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Sie haben die Wahl!
Berufsunfähigkeitsvorsorgen lassen Ihnen viele Freiheiten bei der Gestaltung Ihres persönlichen Versicherungsschutzes.
Investment bringt’s! Berufsunfähigkeitsvorsorgen bringen Ihnen laufend Gewinnanteile. Diese können Sie ganz nach Wunsch entweder verzinslich ansammeln oder in einem oder mehreren Fonds veranlagen. Je nach Länge Ihres Vertrages können Sie wertvolles Kapital ansammeln, das im günstigsten Fall Ihre Prämieneinzahlungen sogar übersteigt. Ihre Berufsunfähigkeitsvorsorgen finanziert sich dann von selbst. Sollte aber der Versicherungsfall eintreten, können Sie mit Ihren zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Invest-Gewinnen oder Ihrer verzinslichen Ansammlung auch Ihre Rente aufstocken.
Reha–Assistance Sollten Sie berufsunfähig werden, können Sie auf die Rehabilitations-Assistance (Reha-Assitance) zählen. Sie lassen sich dann beraten, wie Sie Ihr Leben an die neuen Bedingungen anpassen, wir übernehmen im Rahmen Ihres Vertrages die Kosten für Organisations- und Informationsleistungen.
Return on Investment Berufsunfähigkeitsvorsorgen bieten Ihnen durch ihre Investmentkomponente die Chance auf „Return on Investment“.
Gewinn im Rentenfall Wenn Sie berufsunfähig werden, können Sie die erworbenen Guthaben für eine zusätzliche Rente verwenden oder sich auszahlen lassen.
Leistung im Todesfall Stirbt der Versicherungsnehmer während der Vertragsdauer vor dem Eintritt einer Berufsunfähigkeit, werden die bis dahin erworbenen Fondsanteile oder das Ansammlungsguthaben an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Im Todesfall während der Berufsunfähigkeit werden Fondsanteile und Ansammlungsguthaben, die nicht für eine weitere Rente benutzt oder schon abgerufen wurden, den Hinterbliebenen ausgezahlt.
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