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Gerade bei Fahrgemeinschaften und Ähnlichem sollte man sich Gedanken über eine Insassenunfallversicherung machen. Die Versicherung wird als Summenversicherung abgeschlossen, sodass die vertraglich vereinbarten Leistungen im Schadensfall unabhängig von der Schuldensfrage erbracht werden. Hier ist aber die Voraussetzung, dass der Unfall in Zusammenhang steht mit:
Benutzen, Lenken, Behandeln, Be- und Entladen oder dem Abstellen des Fahrzeuges.
Der Versicherungsschutz gilt für alle berechtigten Insassen des Fahrzeuges.
Der Versicherungsschutz kann Invalidität, Tod, Tagegeld und Krankenhaustagegeld umfassen.

Bei der Insassenversicherung unterscheidet man zwei Systeme: Pauschal- oder Platzsystem.
Im Schadensfall wird bei dem Pauschalsystem die Versicherungssumme anhand der berechtigten Insassen zum Unfallzeitpunkt festgelegt.

Beim Platzsystem wird jeder Platz des Kraftfahrzeuges einzeln mit einer vereinbarten Versicherungssumme ausgestattet. Die Besonderheit hierbei ist, dass der Fahrerplatz zum Beispiel ausgeschlossen oder aber auch alleinig versichert werden kann.
Was ist versichert?

Alle Unfälle, die sich im Zusammenhang mit der Benützung des KFZ/Zweirad ereignen. Die Versicherung umfaßt Todesfall und Invalidität.

Wer ist versichert?

Der Lenker und alle Insassen.

Wo gilt die Versicherung?

- Europa und außereuropäische Mittelmeeranrainerstaaten

- Kanarische Inseln, Island, Grönland, Spitzbergen, Madeira, Malta, Zypern, Azoren

Wann gilt die Versicherung?

Mit Erhalt der Polizze oder zum vereinbarten Zeitpunkt. Die Prämie muss innerhalb von 14 Tagen ab Versicherungsbeginn eingezahlt werden, sonst erlischt der Versicherungsschutz! Vertragsdauer ist ein Jahr, falls nicht gekündigt wird, verlängert sich die Versicherung automatisch um ein weiteres Jahr.

Die Kündigung ist möglich [25 KB]

Zum Vertragsablauf (Frist: 1 Monat vorher), bei Verkauf des Fahrzeugs, nach einem Schadensfall, wenn die Versicherung einen begründeten Anspruch verweigert.



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