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Bei einer Vollkasko sind alle Schäden mitversichert, die Sie bei der Teilkasko auch gedeckt haben.
Weiterhin umfasst die Vollkasko-Versicherung eine Deckung für Unfallschäden am
Fahrzeug und mutwillige Handlungen von aussenstehenden Personen.

Bei der Beitragsberechnung findet der Schadenfreiheitsrabatt im Gegensatz zu der Teilkasko-Versicherung jedoch Anrechnung.
Ebenso wie bei der Teilkasko können Sie bei der Vollkasko-Versicherung eine Selbstbeteiligung wählen, von welcher auch die Prämie abhängt. Die Selbstbeteiligung ist im Normalfall 150 €, 300 €, 500 € bzw. 1.000 €. Natürlich ist auch eine
Vollkasko-Versicherung ohne Selbstbeteiligung möglich.
Die Selbstbeteiligung kann durch eine Versicherungsgesellschaft auch anders definiert werden.

Kfz- Kaskoversicherung:

Kaskoversicherungen decken Schäden, die am eigenen Fahrzeug durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust entstehen. Grundsätzlich gibt es zwei Arten der Kaskoversicherung: die Elementarkaskoversicherung und die Kollisionskaskoversicherung.

Elementarkasko (Teilkasko)

Die Elementarkasko deckt Schäden, auf die man selbst keinen Einfluss hat, wie z.B. Schäden aus Diebstahl, Raub, Brand, Explosion, Naturereignissen oder Zusammenstoß mit Haarwild nicht aber Federwild.

Eine Teilkasko deckt Schäden ab, die durch Beschädigung, Zerstörung und auch den Verlust des Kraftfahrzeugs entstehen. Ebenso gilt dies für Teile, die im Kraftfahrzeug verwahrt bzw. dort unter Verschluss gehalten worden sind.
Dabei gilt dies z.B. nicht für Handys oder Laptops - diese gehören laut Meinung der Versicherungsgesellschaften prinzipiell nicht unbeaufsichtig in ein Kraftfahrzeug. Nähere Informationen über die prämienfrei mitversicherten Teile können wir Ihnen gerne auf Anfrage mitteilen.

Ein Schadenfreiheitsrabatt wird bei der Teilkasko nicht eingerechnet. Die Zusatzprämie richtet sich nach der Selbstbeteiligung.
Diese kann 150 €, 300 €, 500 € oder 0 € - also ohne Selbstbeteiligung - betragen.
Im Schadensfall müssen Sie die Selbstbeteiligung, wie der Name schon sagt, selbst übernehmen. Beispiel: Ihr Autoradio wird entwendet. Das Radio kostet 200 €. Bei einer Selbstbeteiligung von 150 € müssen Sie diesen Betrag selbst übernehmen, die Versicherung würde dann lediglich 50 € regulieren.

Kollisionskasko (Vollkasko)

Die Kollisionskasko deckt alles, was die Elementarkasko deckt und darüber hinaus auch Schäden am eigenen Auto, die durch selbstverschuldeten Unfall entstehen. Ersetzt werden im Rahmen der Kaskoversicherung sowohl Teil- als auch Totalschäden.

Kündigung der Kaskoversicherung [25 KB]

Ist der Vertrag für eine Dauer von mehr als drei Jahren abgeschlossen, können Sie den Vertrag zum Ende des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Bei kürzer abgeschlossenen Verträgen erlischt der Vertrag mit Vertragsablauf.
Wichtig:
- Die meisten Kaskoverträge sehen Selbstbehalte vor. Die Höhe der Selbstbehalte ist Vereinbarungssache.
- Park – und Vandalismusschäden müssen ebenso wie Sonderausstattungen oder Sonderzubehör extra versichert werden.
- Achten Sie auf Haftungssausschlüsse, wie z.B. für Fahren ohne Führerschein, Alkoholisierung, oder für Schäden, die Sie selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen z.B., wenn Ihr nicht versperrter PKW gestohlen wird.

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