Nicht alle Kosten eines Todesfalles können vom Versicherer im Weg der Direktverrechnung beglichen werden. Für persönliche Nebenkosten, wie z.B. Trauerkleidung, Kränze, Blumen, Parten, Notariatsgebühren, Bewirtung, Erbschaftssteuer, usw. werden vom Versicherer rasch zusätzliche Bargeldzuschüsse (im Rahmen der Versicherungssumme) zur Verfügung gestellt. Ein tödlicher Unfall reißt einen Menschen völlig unerwartet aus dem Leben. In vielen Fällen trifft dieses Ereignis jüngere Menschen, die mit ihrer Familie gerade im Aufbau sind. Hier besteht meist ein erhöhter finanzieller Bedarf. Speziell für diesen Fall sieht die „Versicherer — Bestattungsvorsorge“ eine doppelte Auszahlung der Versicherungssumme (gemäß den Bedingungen zur Unfalltodzusatzversicherung) vor.



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