Die Vertrauensbestatter des Versicherer sowie sämtliche Ämter und Behörden - weltweit -akzeptieren eine Deckungszusage des Versicherer als „Zahlungsmittel“. In weiterer Folge werden die unmittelbaren Kosten der Bestattung, der Überführung, sowie angefallene Spesen und Gebühren (im Rahmen der Versicherungssumme) direkt mit allen Leistungsträgern (z.B. ausländische Bestatter, Behörden, Konsulate, Fluggesellschaften, usw.) verrechnet. Dies bedeutet eine wesentliche finanzielle und organisatorische Entlastung der Hinterbliebenen.



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