Die private Krankenversicherung ist ein Vertrag, der auf Lebenszeit abgeschlossen wird. Ausgenommen von dieser Regelung sind kurzfristige Verträge und die Krankengeldversicherungen. Das bedeutet, dass die Versicherung Sie nicht nach Leistungserbringung kündigen kann.

Die Versicherung kann nur dann den Vertrag beenden, wenn bei Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht wurden, die Prämie nicht bezahlt oder eine im Versicherungsvertrag vereinbarte Obliegenheit schuldhaft verletzt wurde.
Die Prämie verringert sich bei der Vereinbarung eines Selbstbehaltes.



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