Gemeinsam mit seinen Vertrauensbestattern organisiert der Versicherer die Trauerfeierlichkeiten, das Begräbnis oder gegebenenfalls die Einäscherung mit anschließender Urnenbeisetzung. Dabei können persönliche Wünsche des Verstorbenen, die dem Versicherer bereits zu Lebzeiten mitgeteilt wurden, weitestgehend berücksichtigt werden! So haben vor allem allein stehende Menschen die Möglichkeit, ihren letzten Weg selbst zu gestalten
In Zusammenarbeit mit ausgesuchten Steinmetzbetrieben kann auch die Errichtung einer entsprechenden Grabstätte vom Versicherer organisiert werden.
Sämtliche anfallenden Kosten und Gebühren werden (im Rahmen der Versicherungssumme) vom Versicherer übernommen.



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