Nach dem Tod des Zulassungsbesitzers ist ein Fahrzeug Teil des Nachlasses.

Zur Abmeldung bzw. Ummeldung des Fahrzeuges durch den potentiellen Erben oder mit einem durch den potentiellen Erben gezeichneten Kaufvertrag an einen folgenden Zulassungsbewerber ist die Vorlage eines entsprechenden Gerichtsbeschlusses (à Einantwortungsurkunde) oder einer einstweiligen Verfügung des den Nachlaß abhandelnden Notars erforderlich.

Bei Leasingfahrzeugen empfehlen wir baldigst Kontakt mit dem Leasinggeber aufzunehmen.



»Zurück

Wann muß man noch die Behörden aufsuchen? / Wofür und wo bekommt man Überstellungskennzeichen?

AGB VersicherungsmaklerAGBKontaktImpressum