Für die folgenden Fälle darf die Zulassungsstelle nicht für Sie tätig werden. Sie müssen nach wie vor die zuständige Bezirkshauptmannschaft oder das Verkehrsamt aufsuchen.
* Auskünfte aus der Zulassungsevidenz: Wenn Sie z.B. im Falle eines Unfalles wissen wollen wer Ihr Unfallgegner ist und bei welcher Versicherung er Haftpflicht versichert ist * Aufhebungsverfahren: Wenn die Zulassung Ihres Fahrzeuges etwa infolge technischer Mängel aufgehoben wird * Fahrzeugüberprüfung: Wenn Ihr Fahrzeug zu einer technischen Überprüfung vorgeladen wird * Bewilligung von Probefahrtkennzeichen * Antrag auf Reservierung von Wunschkennzeichen
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