Bitte beachten Sie, dass, wenn Sie noch kein EU-Kennzeichen besitzen oder bestellt haben, Sie die Kennzeichen nicht übernehmen können (gilt auch beim Wechselkennzeichen-Einschluß).
Bei der privaten Kfz-Zulassung zahlen Sie nun mehr bloß die Anmeldung. Änderungen, Ergänzungen bis hin zur Abmeldung sind gratis. Die Kosten fallen somit für: Namensänderungen, Hinterlegungen, Ausfolgung nach Hinterlegung, Wohnsitzwechsel innerhalb des Verwaltungsbezirkes, Freihaltung oder Abmeldung weg.
Kosten entstehen bei:
* Fahrzeugwechsel (Besitzer bleibt gleich - Kennzeichen können übernommen werden) * Besitzerwechsel (Fahrzeug bleibt gleich - Kennzeichen können übernommen werden), auch innerhalb der Familie * Behördenwechsel (Sie ziehen in einen anderen Verwaltungsbezirk z.B.: von Gänserndorf nach Wien) * Wenn ein zusätzliches Fahrzeug auf Wechselkennzeichen angemeldet wird * Anmeldung nach Freihaltung * Namens- und/oder Adressänderung – ab 01.04.2010 wird verpflichtend eine Abfrage über das Zentrale Melderegister gemacht für welche € 1,- verrechnet wird
Anfallende Kosten bei einer Standardanmeldung:
* € 110,40 Zulassungsgebühr (an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuer) * € 41,70 Kostenersatz für die betreibende Zulassungsstelle * € 18 Kennzeichentafeln zum Beispiel eines PKWs (der tatsächliche Betrag hängt vom Fahrzeug ab) * € 1,45 Begutachtungsplakette * € 1,- Abfrage über das ZMR
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