Bitte beachten Sie, dass, wenn Sie noch kein EU-Kennzeichen besitzen oder bestellt haben, Sie die Kennzeichen nicht übernehmen können (gilt auch beim Wechselkennzeichen-Einschluß).

Bei der privaten Kfz-Zulassung zahlen Sie nun mehr bloß die Anmeldung. Änderungen, Ergänzungen bis hin zur Abmeldung sind gratis. Die Kosten fallen somit für: Namensänderungen, Hinterlegungen, Ausfolgung nach Hinterlegung, Wohnsitzwechsel innerhalb des Verwaltungsbezirkes, Freihaltung oder Abmeldung weg.

Kosten entstehen bei:

* Fahrzeugwechsel (Besitzer bleibt gleich - Kennzeichen können übernommen werden)
* Besitzerwechsel (Fahrzeug bleibt gleich - Kennzeichen können übernommen werden), auch innerhalb der Familie
* Behördenwechsel (Sie ziehen in einen anderen Verwaltungsbezirk z.B.: von Gänserndorf nach Wien)
* Wenn ein zusätzliches Fahrzeug auf Wechselkennzeichen angemeldet wird
* Anmeldung nach Freihaltung
* Namens- und/oder Adressänderung – ab 01.04.2010 wird verpflichtend eine Abfrage über das Zentrale Melderegister gemacht für welche € 1,- verrechnet wird



Anfallende Kosten bei einer Standardanmeldung:

* € 110,40 Zulassungsgebühr (an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuer)
* € 41,70 Kostenersatz für die betreibende Zulassungsstelle
* € 18 Kennzeichentafeln zum Beispiel eines PKWs (der tatsächliche Betrag hängt vom Fahrzeug ab)
* € 1,45 Begutachtungsplakette
* € 1,- Abfrage über das ZMR



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Grobe Übersicht der entstehenden Kosten / Wann muß man noch die Behörden aufsuchen?

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