Bei den grünen Überstellungskennzeichen handelt es sich um keine Fahrzeugzulassung, sondern um eine Bewilligung für die Dauer von max. 21 Tagen, ein bestimmtes Fahrzeug an einen anderen Ort zu überstellen.

Eine Überstellungsfahrt ist sowohl innerhalb Österreichs, ins Ausland, aber auch vom Ausland ins Inland möglich. Ausnahme: Bei einem Import von Deutschland nach Österreich benötigen Sie ein deutsches Kennzeichen oder Überstellungskennzeichen, da in Deutschland diese „Fremdzulassung“ als rechtswidrig erachtet wird.

Werden die Überstellungsfahrtkennzeichen innerhalb eines Jahres, bei jener Zulassungsstelle welche die Kennzeichen ausgegeben hat, zurückgegeben - so wird Ihnen die Sicherstellungsgebühr von € 36,- rückerstattet.

Die notwendigen Unterlagen:

* Kaufvertrag oder Rechnung für das Fahrzeug
* Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, Prüfgutachten oder sonstige Fahrzeugdokumente
* Versicherungsbestätigung
* Vollmacht (wenn sich der Antragsteller vertreten läßt)
* Identitätsnachweis (wenn der Antragsteller selbst erscheint)



»Zurück

Wenn Zulassungsbesitzer gestorben ist / Vorgangsweise, wenn man Wunschkennzeichen möchte

AGB VersicherungsmaklerAGBKontaktImpressum