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Schadenleitfaden KFZ

Bei der heutigen Dichte im Straßenverkehr kann auch die beste Versicherung Unfälle nicht verhindern. Wir können jedoch versuchen Sie so sicher wie nur möglich durch den Straßenverkehr zu begleiten.

Anbei erhalten Sie einen kleinen Einblick in das "Versicherungslatein" besonders im Hinblick auf Fragen, die sich aus der Schadenabwicklung ergeben.

Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter des Service-Centers gerne zur Verfügung.

Richtiges Unfallverhalten

Was unternehmen Sie nach einem Verkehrsunfall?

Bereits an Ort und Stelle das Richtige zu tun und alles, was als Beweis dienen kann, zu sichern, ist für die Durchsetzung der eigenen Schadenersatzansprüche von wesentlicher Bedeutung.

Aus diesem Grund sollten Sie sich wie folgt verhalten:

* Halten Sie Ihr Fahrzeug sofort an und bleiben Sie in jedem Fall am Unfallort – hierzu sind Sie gesetzlich verpflichtet.
* Sichern Sie die Unfallstelle (Warnblinkanlage, Warndreieck – ca. 100 Meter vor der Unfallstelle) ab.
* Leisten Sie Verletzten Erste Hilfe und verständigen Sie die Rettung und Polizei. Darüber hinaus ist die Polizei zu verständigen, wenn es sich beim Unfallbeteiligten um eine Person mit ausländischem Wohnsitz handelt. Bei offensichtlicher Alkoholisierung muss ebenso die Exekutive hinzugezogen werden.
* Tauschen Sie mit dem Unfallbeteiligten die Personalien schriftlich aus (z.B. mit Hilfe des Europäischen Unfallberichtes). Bei reinem Sachschaden kann die polizeiliche Meldung unterbleiben (ansonsten kostenpflichtig).
* Die Beweissicherung erfolgt am Besten mit Fotos vom Unfallort. Diese sollten so angefertigt werden, dass die beteiligten Fahrzeuge aus verschiedenen Blickwinkeln in der Endlage (Verkehrssicherheit vorausgesetzt) sichtbar sind. Dabei sollten Fixpunkte (z.B. Kanaldeckel, Verkehrstafeln) mit auf dem Bild sein, um eine genauere Auswertung der Endlage zu ermöglichen. Achten Sie auch auf Straßenverlauf, Bremsspuren und Splitter. Fotografieren Sie ebenso die möglichen Beschädigungen.

Nehmen Sie Daten von Zeugen (Passanten) auf, welche das Unfallsgeschehen beobachtet haben oder die genaue Endposition der Fahrzeuge bestätigen können.
* Die Unfallskizze soll den Straßenverlauf, die Fahrlinien der beteiligten Fahrzeuge, Kollisionspunkt und Endlage, Länge und Verlauf von Bremsspuren enthalten. Lassen Sie sich die Richtigkeit dieser Skizze nach Möglichkeit von Ihrem Unfallgegner durch seine Unterschrift bestätigen.
* Der Europäische Unfallbericht [134 KB] ist kein Schuldanerkenntnis und soll nur die objektiven Unfalldaten festhalten. Mit der Unterschrift bestätigt jeder Beteiligte die Richtigkeit seiner Angaben, anerkennt damit jedoch keinesfalls die Richtigkeit der Angaben des Unfallsbeteiligten.
* Bei Beschädigungen von diversen Objekten (z.B. Zaun, Laterne, Leitschiene, etc.) bei welchem ein Datenaustausch mit dem Eigentümer nicht möglich ist, muß ebenfalls eine polizeiliche Meldung erfolgen.

Unfall im Ausland

Grundsätzlich sind bei einem Unfall im Ausland die gleichen Maßnahmen zu setzen wie beim Unfallverhalten erläutert.

Darüber hinaus empfehlen wir, bei einem solchen Verkehrsunfall im Ausland immer die Polizei zu verständigen. In einigen Staaten ist man sogar bei reinem Sachschaden dazu verpflichtet, denn die behördliche Unfallbestätigung ist für einen allfälligen Grenzübertritt notwendig.

In einigen Ländern ist es sehr schwierig, aufgrund des Kennzeichens die Haftpflichtversicherung festzustellen. Aus diesem Grund sollten alle Daten (Nummer der Grünen Karte, Kennzeichen, Name und Adresse des Versicherten und der Versicherung) genau notiert werden.

Polizeiliche Unfallprotokolle sollten keinesfalls unterschrieben werden, wenn man deren Inhalt nicht versteht oder nicht akzeptieren kann.

Unfall mit ausländischen Beteiligten

Im Inland:

Ein Verkehrsunfall mit einem ausländischen KFZ in Österreich ist nach österreichischem Recht abzuwickeln. Der Geschädigte kann sich mit seinen Ansprüchen an die für die Versicherung des Ausländers zuständige österreichische Versicherung wenden (Auskunft erteilt der Versicherungsverband, Tel. 01/711 56-0).

Im Ausland:

Die Ansprüche müssen bei der Versicherung des Unfallbeteiligten geltend gemacht werden. Die Korrespondenz ist oft mühsam und langwierig, in vielen Ländern wird nur ein Teil der in Österreich üblichen Schadenersatzleistungen gezahlt. Deshalb ist es ratsam, fachkundige Hilfe (Juristen, Rechtsschutzversicherung) in Anspruch zu nehmen.

Schadenbesichtigung

Im Haftpflichtfall erfolgt die Besichtigung Ihres beschädigten Fahrzeuges durch die Versicherung des Unfallbeteiligten. Die Adressen finden Sie im Telefonbuch bzw. auf der Rückseite des Europäischen Unfallberichtes.



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