Schadenleitfaden Haushalt / Eigenheim

Sollte ein Schaden eintreten, ersuchen wir um unverzügliche Schadensmeldung, um eine rasche Bearbeitung in Ihrem Sinne zu ermöglichen! Daher ersuchen wir auch um genaue Schilderung des Schadenherganges.

Haftpflichtschäden

Mit dieser Deckung werden Schadenersatzansprüche gegenüber Dritten abgedeckt. Es erfolgt immer eine Zeitwertentschädigung, daher bitten wir unbedingt um das Alter der beschädigten Gegenstände.

Glasbruch

In diesem Fall gelten Glasbruchschäden unabhängig von der Schadensursache versichert, bei Spezialverglasungen sind Fotos von Vorteil. Nicht versichert gelten Verglasungen von Elektrogeräten, z,B. Kühlschrankfächer, Backofentüren, Lampen, etc., Ausnahme: Ceran-Kochfeld.

Einbruch / Diebstahl

Hier ist unverzüglich eine behördliche Anzeige zu erstatten, außerdem, bitten wir Sie die Protokollnummer der Schadensmeldung beizulegen (besser wäre eine Kopie des Behördenprotokolles). Um eine rasche Bearbeitung zu ermöglichen, bitten wir Sie diverse Wertnachweise der gestohlenen Gegenstände beizulegen.

Leitungswasser, Sturm, Feuer

In diesem Fall ersuchen wir möglichst bald Rücksprache mit der Schadensabteilung zu halten, da eventuell ein Sachverständiger hinzugezogen werden muss.

Indirekter Blitz

Im Falle eines indirekten Blitzschlages an Elektrogeräten, bitten wir Sie Kostenvoranschläge von Fachunternehmen für die Reparatur beizubringen. Sollten mehrere Geräte aufgrund eines Ereignisses beschädigt werden, bitten wir Sie ebenfalls um Rücksprache mit der Schadensabteilung, da eventuell eine Sachverständiger beauftragt wird.

Noch ein wichtiger Hinweis: Die beschädigten Geräte nicht vor Abschluss des Schadensfalles entsorgen!



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