Ist die volle Handlungsfähigkeit (ab dem 19. Geburtstag) des Zulassungsbewerbers noch nicht gegeben, so kann die Zulassung eines Fahrzeuges nur dann erfolgen, wenn ein gesetzlicher Vertreter (Eltern oder der sorgeberechtigte Elternteil) zustimmt. Der gesetzliche Vertreter muss den Antrag auf Zulassung oder die Vollmacht unterzeichnen, eine Einverständniserklärung abgeben und seinen Meldezettel vorlegen.



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Vorgangsweise, wenn man Wunschkennzeichen möchte / Anm. auf eine natürliche od. juristische Person

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