Die Anmeldung erfolgt bei einer privaten Zulassungsstelle in dem nach Hauptwohnsitz oder Firmensitz zuständigen Verwaltungsbezirk.

Private Antragsteller (verpflichtende Abfrage über das Zentrale Melderegister für € 1,-) werden unter der Rubrik "unselbständig" als natürliche Personen angelegt. Antragsteller mit Gewerbeschein werden ebenfalls als natürliche Personen angelegt, jedoch unter der Rubrik "selbständig". Antragsteller mit Auszug aus dem Handelsregister, Bestätigung der jeweiligen Kammer oder Firmenbuchauszug werden als juristische Personen im Zulassungsprogramm eingetragen.



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Wie erfolgt die Zulassung auf Minderjährige? / Informationen zur Zulassung

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