Die notwendigen Unterlagen:

Ab 01.04.2010 wird verpflichtend eine Anfrage für Privatpersonen über das Zentrale Melderegister (ZMR ) gemacht und dafür wird €1,- verrechnet (Vorlage eines Meldezettel bzw. Auszug aus dem Melderegister entfällt damit)
Firmenbuchauszug oder Gewerbeschein mit Sitz im Verwaltungsbezirk
» Kaufvertrag [11 KB] , Rechnung oder Leasingbescheid
Wenn ein privater Zwischenkaufvertrag existiert -> Beglaubigung dieses Kaufvertrages oder Ausweis desjenigen, auf den das Fahrzeug nicht zugelassen war
Typenschein oder Einzelgenehmigung
Neue Überprüfungsregel für § 57a - nur für PKW/KOMBI -> (fabrikneues Fahrzeug) erste Überprüfung nach 3 Jahren, zweite Überprüfung nach 2 Jahren - dann wieder jährliche Überprüfung
Kammerbestätigung (z.B.: für Taxis, Mietwägen oder Gütertransporte)
Versicherungsbestätigung
Finanzamtbestätigung bei Eigenimporten
» Vollmacht [37 KB] (wenn sich der Antragsteller vertreten läßt)
Identitätsnachweis (wenn der Antragsteller selbst erscheint)
Bitte beachten Sie, dass seit 01.11.2002 EU-Kennzeichen vergeben werden (Verpflichtend - Erlass durch Bundesministerium für Verkehr)
WICHTIG: ALLE DOCKUMENTE IN ORIGINAL


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