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Ab 01.04.2010 wird verpflichtend eine Anfrage für Privatpersonen über das Zentrale Melderegister (ZMR ) gemacht und dafür wird €1,- verrechnet (Vorlage eines Meldezettel bzw. Auszug aus dem Melderegister entfällt damit)
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Firmenbuchauszug oder Gewerbeschein mit Sitz im Verwaltungsbezirk
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» Kaufvertrag [11 KB]
, Rechnung oder Leasingbescheid
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Wenn ein privater Zwischenkaufvertrag existiert -> Beglaubigung dieses Kaufvertrages oder Ausweis desjenigen, auf den das Fahrzeug nicht zugelassen war
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Typenschein oder Einzelgenehmigung
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Neue Überprüfungsregel für § 57a - nur für PKW/KOMBI -> (fabrikneues Fahrzeug) erste Überprüfung nach 3 Jahren, zweite Überprüfung nach 2 Jahren - dann wieder jährliche Überprüfung
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Kammerbestätigung (z.B.: für Taxis, Mietwägen oder Gütertransporte)
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Versicherungsbestätigung
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Finanzamtbestätigung bei Eigenimporten
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» Vollmacht [37 KB]
(wenn sich der Antragsteller vertreten läßt)
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Identitätsnachweis (wenn der Antragsteller selbst erscheint)
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Bitte beachten Sie, dass seit 01.11.2002 EU-Kennzeichen vergeben werden (Verpflichtend - Erlass durch Bundesministerium für Verkehr)
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WICHTIG: ALLE DOCKUMENTE IN ORIGINAL
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