Achtung!
Ab 01.07.2007 gilt: Änderungen, die das Fahrzeug betreffen, können ab diesem Zeitpunkt nur mehr die Farbe, die Änderung der festgelegten Bandbreite bei Anhängern (Gewichte) und z.B die Umstellung von Leasingnehmer auf Besitzer vornehmen lassen. Alle weiteren Änderungen die das Fahrzeug betreffen, können ab 01.07.2007 nur mehr von der Landesprüfstelle durchgeführt werden.
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