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Zulassungsschein oder beide Teile der Zulassungsbescheinigung
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Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid, CoC Papier, Datenauszug
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Alle bisherigen Kennzeichentafeln
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Neue Überprüfungsregel für § 57a - nur für PKW/KOMBI -> (fabrikneues Fahrzeug) erste Überprüfung nach 3 Jahren, zweite Überprüfung nach 2 Jahren - dann wieder jährliche Überprüfung
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Vollmacht [37 KB]
(wenn sich der Antragsteller vertreten läßt)
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Identitätsnachweis (wenn der Antragsteller selbst erscheint)
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