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Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist für die Inbetriebnahme eines Autos in Österreich gesetzlich vorgeschrieben. Die Versicherungsbestätigung ist Voraussetzung für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges. Die Versicherung dient der Deckung von Schadenersatzverpflichtungen, die aus der Verwendung des versicherten Fahrzeuges entstehen und hat den Sinn gerechtfertigte Ansprüche des Unfallgegners oder ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren.

Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz beginnt mit der Ausstellung der Versicherungspolizze. Der Umfang der Versicherungsleistung ist durch die Versicherungssumme begrenzt. Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 3 Millionen Euro. Mit Erhalt der Polizze beginnt die Prämienzahlungspflicht. Wird die Erstprämie nicht bezahlt, ist die Versicherung leistungsfrei und kann auch vom Vertrag zurücktreten. Geraten Sie mit den Folgeprämien in Verzug, muss die Versicherung Sie zuerst schriftlich mahnen und eine Zahlungsfrist von zwei Wochen setzen. Bezahlen Sie innerhalb der zwei Wochen nicht, ist die Versicherung leistungsfrei.

Bonus-Malus-System

Dieses ist zwar nicht mehr zwingend vorgeschrieben, wird aber nach wie vor vereinbart. Nach dem Bonus-Malus-System bestimmt sich die Höhe der Prämie nach dem Verlauf der Schadenereignisse. Es enthält 18 Stufen und beginnt mit der Grundstufe 9. Allerdings kann mit dem Versicherer auch eine günstigere Grundstufe verhandelt werden. Fährt man im Beobachtungszeitraum (1.Oktober bis 30. September des Folgejahres) schadenfrei, verbessert sich die Einstufung um eine Prämienstufe. Ein Schadenfall führt zu einer Rückversetzung um drei Prämienstufen. Wichtig: Wollen sie ihre aktuelle Bonusstufe behalten, können sie den Schaden selbst bezahlen. Ob dies allerdings sinnvoll ist, hängt von der Höhe der Schadenssumme ab.



Fahrzeugwechsel

Bei Verkauf des Fahrzeuges geht die Versicherung auf den neuen Erwerber über, der sie innerhalb eines Monats ab Kauf kündigen kann. Wird das Fahrzeug verschrottet, endet der Versicherungsvertrag, weil das versicherte Interesse wegfällt. Versicherer und Zulassungsbehörde sind davon zu verständigen.
Wurde ein Bonus-Malus-System vereinbart, geht dieses über, wenn innerhalb eines halben Jahres vor oder innerhalb eines Jahres nach dem Verkauf des bisherigen Fahrzeuges ein Ersatzfahrzeug erworben wird.
Ebenso bei Weitergabe des Fahrzeuges an nahe Angehörige, die im gemeinsamen Haushalt leben oder das bisher genutzte Leasingfahrzeug erwerben, gehen Bonus und Malus an den Erwerber über.

Kündigung des Versicherungsvertrages [25 KB]

Kfz-Versicherungen sind jährlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündbar. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und muss innerhalb der Monatsfrist beim Versicherer eingelangt sein. Wird nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf ein weiteres Jahr.

Unser Tipp: Der Vertrag kann vorzeitig aufgelöst werden, wenn die Versicherung die Prämie einseitig erhöht. Die Kündigung muss binnen eines Monats ab Zugang der Mitteilung und Begründung der Prämienerhöhung ausgesprochen werden.



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Kennzeichenverlust oder Diebstal / KFZ -Insassenversicherung

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